Durch zwei Pflegestärkungsgesetze will das Bundesgesundheitsministerium deutliche Verbesserungen in der pflegerischen Versorgung umsetzen. Durch das erste Pflegestärkungsgesetz wurden bereits seit dem 1. Januar 2015 die Leistungen für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen spürbarausgeweitet und die Zahl der zusätzlichen Betreuungskräfte in stationären Pflegeeinrichtungen erhöht. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet.
Auf der Seite des Bundesministeriums für Gesundheit erhalten Sie alle Informationen rund um das neue Pflegestärkungsgesetz. Unter folgendem Link finden Sie alle Leistungsverbesserungen seit dem 1. Januar 2015 in Zahlen:
Das erste Pflegestärkungsgesetz